TC
"Der Frankfurter Kreis"
e.V.
Der Frankfurter Kreis im Internet
Beitragsordnung
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Ab 01.07.2000 gilt folgende Beitragsordnung: |
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| Einmalige Aufnahmegebühr pro Person 1 Monatsbeitrag | |||||
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Mitgliedsbeiträge pro Monat und Person | ||||
| für ordentliche Mitglieder |
20,00 € |
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| für außerordentliche Mitglieder |
10,00 € |
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| für Jugendliche und in der Ausbildung stehende |
10,00 € |
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Jugendliche im Sinne der Beitragsordnung sind Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In der Ausbildung Stehende sind Personen über 21 Jahre ohne eigenes Arbeitseinkommen. Dieser Personenkreis muss jährlich durch Ausbildungsnachweis die Einstufung in diese Beitragsgruppe neu beim Vorstand beantragen. |
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| Der Schatzmeister bittet: | |||||
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Bitte erteilen Sie dem TC "Der Frankfurter Kreis" e.V. eine
Einzugsermächtigung. |
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